Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. November 2021, den Beitritt des Marktes Essenbach zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“.

 

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen:

 

-          § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a und d hierzu (ruhender Verkehr einschl. Bußgeldstelle)

-          § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b und d hierzu (zulässige Geschwindigkeit einschl. Bußgeldstelle)

-          § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c und d hierzu (Sonderverkehrszeichen einschl. Bußgeldstelle)