Beschluss:

Die bestehenden Zuschussregelungen (15 % bis 100.000 € Anschaffungskosten und 30 % ab 100.000 € Anschaffungskosten) werden zunächst auch für die Anschaffung von PV-Anlagen angewandt.

 

Anträge auf eine darüber hinaus gehende Bezuschussung von PV-Anlagen werden zur Beratung und Entscheidung in den nächsten Haushaltsberatungen zurückgestellt.

 

Die Klimaschutzmanagerin Frau Brunnermeier wird beauftragt, auf die Vereine hinsichtlich ihrer konkreten Planungen in Bezug auf PV-Anlagen zuzugehen und ihnen bei Bedarf beratend zur Seite zu stehen.