Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung der Freiflächenstellplätze, die sich außerhalb der Umgrenzung von möglichen Flächen für Stellplätze befinden, wird zugestimmt.