Beschluss:

Der Marktgemeinderat steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine verbindliche Entscheidung erforderlichen Informationen (insbesondere zur technischen Machbarkeit, Kosten und Kostenanteil des Marktes) einzuholen und dem Marktgemeinderat wieder zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.