Sitzung: 13.09.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.
Marktgemeinderatsmitglied Luginger hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.