Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Errichtung der Doppelgaragen und der Freiflächenstellplätze außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen für Garagen und Stellplätzen, der Überschreitung der GRZ II der Doppelhaushälfte 1 von 0,032 und der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe der Doppelgaragen wird zugestimmt.