Sitzung: 02.08.2022 Marktgemeinderat
Der überarbeitete Entwurf für die Leitlinie zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen wird zur Kenntnis genommen.
Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:
- Antrag Frau Hanglberger:
Beschluss: 20:0:
Die Sätze 2 und 3 des Entwurfs der Präambel („Hintergrund der Leitlinie“) werden durch folgende Formulierung ersetzt:
„Der Erzeugung von regenerativem Strom wird im Markt Essenbach ein hoher Stellenwert beigemessen. So liegt der rechnerische Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bereits über 250 %. Der Weg hin zur Energiewende mit dem kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien soll im Markt Essenbach konsequent weiterverfolgt werden.“
- Antrag Herr Wenninger:
Beschluss: 20:0:
In der soeben auf Antrag von Frau Hanglberger beschlossenen Formulierung ist im letzten Satz nach den Worten „im Markt Essenbach“ einzufügen:
„unter Beachtung der Belange der Landwirtschaft und sonstiger öffentlichen Belange“
- Antrag Herr Wenzl:
Beschluss: 20:0:
In Absatz 1 der Präambel („Hintergrund der Leitlinie“) ist als letzter Satz einzufügen:
„Der Grundsatz „Dächer vor Flächen“ wird favorisiert.“
Marktgemeinderatsmitglied Gremmer verlässt den Sitzungssaal.
- Antrag Herr Brückl:
Beschluss: 10:9:
Im Abschnitt „Anwendung der Leitlinie“ ist in Absatz 3 Satz 4 bei der Festlegung der Zubaugrenze pro Antragsrunde in ha die Zahl „16“ durch die Zahl „10“ zu ersetzen.
Marktgemeinderatsmitglied Gremmer erscheint wieder.
- Beschluss: 20:0:
Im Übrigen stimmt der Marktgemeinderat der vorgelegten „Leitlinie für die Antragstellung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet des Marktes Essenbach“ unter Einarbeitung der vorher beschlossenen Ergänzungen und Änderungen zu.
- Beschluss: 20:0:
Die Leitlinie tritt ab sofort in Kraft. Die erste Antragsperiode für die Einreichung von Anträgen beginnt am 01.01.2023.