Der überarbeitete Entwurf für die Leitlinie zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen wird zur Kenntnis genommen.

 

Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:

 

- Antrag Frau Hanglberger:

Beschluss: 20:0:

Die Sätze 2 und 3 des Entwurfs der Präambel („Hintergrund der Leitlinie“) werden durch folgende Formulierung ersetzt:

„Der Erzeugung von regenerativem Strom wird im Markt Essenbach ein hoher Stellenwert beigemessen. So liegt der rechnerische Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bereits über 250 %. Der Weg hin zur Energiewende mit dem kontinuierlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien soll im Markt Essenbach konsequent weiterverfolgt werden.“

 

- Antrag Herr Wenninger:

Beschluss: 20:0:

In der soeben auf Antrag von Frau Hanglberger beschlossenen Formulierung ist im letzten Satz nach den Worten „im Markt Essenbach“ einzufügen:

„unter Beachtung der Belange der Landwirtschaft und sonstiger öffentlichen Belange“

 

- Antrag Herr Wenzl:

Beschluss: 20:0:

In Absatz 1 der Präambel („Hintergrund der Leitlinie“) ist als letzter Satz einzufügen:

„Der Grundsatz „Dächer vor Flächen“ wird favorisiert.“

 

 

Marktgemeinderatsmitglied Gremmer verlässt den Sitzungssaal.

 

 

- Antrag Herr Brückl:

Beschluss: 10:9:

Im Abschnitt „Anwendung der Leitlinie“ ist in Absatz 3 Satz 4 bei der Festlegung der Zubaugrenze pro Antragsrunde in ha die Zahl „16“ durch die Zahl „10“ zu ersetzen.

 

 

Marktgemeinderatsmitglied Gremmer erscheint wieder.

 

 

- Beschluss: 20:0:

Im Übrigen stimmt der Marktgemeinderat der vorgelegten „Leitlinie für die Antragstellung zur Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Gebiet des Marktes Essenbach“ unter Einarbeitung der vorher beschlossenen Ergänzungen und Änderungen zu.

 

- Beschluss: 20:0:

Die Leitlinie tritt ab sofort in Kraft. Die erste Antragsperiode für die Einreichung von Anträgen beginnt am 01.01.2023.