Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Ansichtsfläche der Dachgauben, der abweichenden Dachform und Dachneigung des Anbaus und der Garage und der abweichenden Dacheindeckung wird zugestimmt.