Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung eines Kniestocks, der abweichenden Zahl der Vollgeschosse und der Überschreitung der Baugrenze mit dem Anbau und der Freiflächenstellplätze, die sich außerhalb der Umgrenzung von möglichen Flächen für Stellplätze befinden, wird zugestimmt,