Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen hinsichtlich der abweichenden Dachform und Dachneigung und der Überschreitung der Baugrenzen mit der Garage, die sich teilweise außerhalb der Umgrenzung von möglichen Flächen für Garagen befindet, wird zugestimmt.