Sitzung: 19.07.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.
Das Bauvorhaben fügt sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein, u.a. wird die maximal zulässige GRZ II (GRZ II = 0,87, zulässig lt. § 17 BauNVO ist eine GRZ II von max. 0,8) überschritten).
Es wird insbesondere auch in Bezug auf die geplante Tiefgarage darauf hingewiesen, dass sich das Baugrundstück innerhalb der Schutzzone W III B des Wasserschutzgebietes Ohu befindet.