Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Zahl der Vollgeschosse (II+D) und der Errichtung von Dachgauben und eines Zwerchgiebels wird zugestimmt.