Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhe, der abweichenden Dachneigung des Wohnhauses, der abweichenden Dachform der Garage und des Lagers, der Überschreitung der festgesetzten Höhe des Kniestocks, der Überschreitung der Baugrenzen und der Bebauung innerhalb der 20m-Bauverbotszone wird zugestimmt.