Beschluss:

Der Markt Essenbach nimmt zum Planfeststellungsverfahren für die grundhafte Erneuerung der A92 Abschnitt AK Landshut/Essenbach bis AS Dingolfing-Ost wie folgt Stellung:

 

1.       Während der Sanierungsarbeiten wird u.a. der öffentliche Feld- und Waldweg, Fl.Nr. 2043 der Gemarkung Essenbach, vorrübergehend in Anspruch genommen. Eine wegemäßige Erreichbarkeit der anliegenden Landwirtschaftsflächen ist auch während der Inanspruchnahme des Weges und der Durchführung der Sanierungsarbeiten zu gewährleisten. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Ursprungszustand des Weges wiederherzustellen.

2.       Der Markt Essenbach ist Eigentümer des Flurstückes Nr. 2044/1 der Gemarkung Essenbach, hierbei handelt es sich um den Lärmschutzwall, welcher für den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage verpachtet wurde. Während der Sanierungsarbeiten soll die Photovoltaikanlage zeitweise abgebaut und später wiederaufgebaut werden, jegliche Kosten des Ab- und Aufbaus sowie Schadensersatzansprüche durch Ertragsausfälle des Betreibers sind von der Autobahn GmbH des Bundes auszugleichen. Wir empfehlen hier ein Beweissicherungsverfahren bei den Ab- und Aufbauarbeiten der Photovoltaikanlage in Absprache mit dem Pächter des Grundstückes.

3.       Ebenfalls sind Pachtausfälle der Marktgemeinde Essenbach, welche durch die Inanspruchnahme der Flurstücke 2044/1 und 2032 je Gemarkung Essenbach entstehen, durch die Autobahn GmbH des Bundes zu ersetzen.

 

4.       Der Markt Essenbach beantragt in die Planungen der Sanierungsarbeiten an der A 92 eine Schließung der Lücken im Lärmschutzwall im Bereich der Markgemeinde Essenbach mitaufzunehmen.

5.       Aufgrund der Gefahren, welche durch den schlechten Zustand der Fahrbahn für die Verkehrsteilnehmer bei hohen Geschwindigkeiten entstehen, schlägt der Markt Essenbach solange die Sanierung der A 92 noch nicht abgeschlossen ist eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h vor.

6.       Es wird eine Prüfung der lärmmindernden Wirkungen sämtlicher zur Verfügung stehender Straßenbeläge angeregt. Bei den Sanierungsarbeiten sollte der Straßenbelag mit der größtmöglichen Lärmminderung für die Anlieger verwendet werden.

7.       Angesichts der Erfahrungen mit innerorts parkenden LKW’s, die aufgrund von mangelnden LKW-Stellplätzen entlang der A 92 von der Autobahn abfahren, und den damit verbundenen Problemen mit dem innerörtlichen Verkehr sowie mit Anwohnern wird um die Erweiterung bestehender bzw. Schaffung neuer Rast- bzw. Parkplätze, insbesondere für Lastkraftwägen, entlang der A 92 gebeten.