Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung eines Kniestocks, der abweichenden Dachneigung des Doppelhauses, der abweichenden Dachform, Dachdeckung und Dachneigung der Garage und des Carports, der Errichtung einer Dachgaube mit Überschreitung der festgesetzten Ansichtsfläche und der Mindestgröße des Baugrundstücks wird zugestimmt.