Zu diesem TOP wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt (vgl. TOP 1).

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus und dem Carport, der abweichenden Dachform des Carports sowie der Überschreitung der Traufhöhe des Carports wird zugestimmt.

Zugestimmt wird auch einer evtl. Teilung des Grundstücks in je mindestens 450 m² Grundstücksfläche, soweit die nach Bebauungsplan geltende GRZ und GFZ auf den jeweiligen Teilgrundstücken eingehalten werden.