Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Errichtung eines Carports außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen für Garagen und Stellplätze, der Überschreitung der Baugrenzen und der abweichenden Dachform wird zugestimmt.