Sitzung: 10.05.2022 Marktgemeinderat
Der zuletzt in der Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2022
und anschließend im Ältestenrat erarbeitete und dem Marktgemeinderat im
Wortlaut vorliegende Entwurf der „Richtlinien der Marktgemeinde Essenbach zur
Vergabe von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften im
Baugebiet Mirskofen Süd – Teil III“ wird intensiv beraten.
Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:
- Beschluss: 18:0:
Die Ziffer 2.2.3 Kind(er) wird wie folgt gefasst:
„2.2.3 Kind(er)
Je kindergeldberechtigtem Kind (hierzu zählen auch Pflegekinder), das
im Haushalt des
Antragstellers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist;
· bis
zum vollendeten 18. Lebensjahr 10 Punkte
Es können maximal 20 Punkte erzielt werden.“
- Beschluss: 4:14:
In Ziffer 2.2.3 Kind(er) wird Satz 2 nochmals wie folgt geändert:
„Es können maximal 30 Punkte erzielt werden.“
(Aufgrund des
Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.)
- Beschluss: 18:0:
Die bisherige Ziffer 2.2.5 Junge Personen/Bewerber wird gestrichen.
Stattdessen wird in Ziffer 1.3 („Nicht antragsberechtigt sind Personen, die …“) nach Buchstabe D. nachfolgender Buchstabe E. neu eingefügt:
„E. das 23.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn,
- ein Kind gemäß Ziffer 2.2.3 ist im Haushalt des Antragstellers mit
Hauptwohnsitz
gemeldet oder
- das Vermögen der Elternteile des alleinlebenden Bewerbers unterschreitet die
Vermögensgrenze nach Ziffer 1.3.D oder
bei einer gemeinsamen Bewerbung
das zusammengezählte Vermögen aller
Elternteile des Antragstellers
sowie des Ehegatten, Lebenspartners,
des Partners einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft unterschreitet
insgesamt das Doppelte der Vermögensgrenze nach
Ziffer 1.3.D (zum Nachweis sind
Eigenerklärungen im Sinne der Ziffer 2.2.2 von den
Elternteilen erforderlich).“
- Beschluss: 18:0:
Der Marktgemeinderat stimmt den vorgestellten „Richtlinien der Marktgemeinde Essenbach zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften im Baugebiet Mirskofen Süd – Teil III“ unter Einarbeitung der vorstehend gefassten Einzelbeschlüsse zu.