Der zuletzt in der Marktgemeinderatssitzung vom 22.02.2022 und anschließend im Ältestenrat erarbeitete und dem Marktgemeinderat im Wortlaut vorliegende Entwurf der „Richtlinien der Marktgemeinde Essenbach zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften im Baugebiet Mirskofen Süd – Teil III“ wird intensiv beraten.

 

Folgende Einzelbeschlüsse werden gefasst:

 

- Beschluss: 18:0:

 

Die Ziffer 2.2.3 Kind(er) wird wie folgt gefasst:

 

„2.2.3 Kind(er)
Je kindergeldberechtigtem Kind (hierzu zählen auch Pflegekinder), das im Haushalt des
Antragstellers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist;
· bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 10 Punkte
Es können maximal 20 Punkte erzielt werden.“

 

 

- Beschluss: 4:14:

 

In Ziffer 2.2.3 Kind(er) wird Satz 2 nochmals wie folgt geändert:

„Es können maximal 30 Punkte erzielt werden.“

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.)

 

 

- Beschluss: 18:0:

 

Die bisherige Ziffer 2.2.5 Junge Personen/Bewerber wird gestrichen.

 

Stattdessen wird in Ziffer 1.3 („Nicht antragsberechtigt sind Personen, die …“) nach Buchstabe D. nachfolgender Buchstabe E. neu eingefügt:

 

„E. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, es sei denn,
- ein Kind gemäß Ziffer 2.2.3 ist im Haushalt des Antragstellers mit Hauptwohnsitz
  gemeldet oder
- das Vermögen der Elternteile des alleinlebenden Bewerbers unterschreitet die
  Vermögensgrenze nach Ziffer 1.3.D oder bei einer gemeinsamen Bewerbung
  das zusammengezählte Vermögen aller Elternteile des Antragstellers
  sowie des Ehegatten, Lebenspartners, des Partners einer nichtehelichen    
  Lebensgemeinschaft unterschreitet insgesamt das Doppelte der Vermögensgrenze nach

    Ziffer 1.3.D (zum Nachweis sind Eigenerklärungen im Sinne der Ziffer 2.2.2 von den
  Elternteilen erforderlich).“

 

 

- Beschluss: 18:0:

 

Der Marktgemeinderat stimmt den vorgestellten „Richtlinien der Marktgemeinde Essenbach zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften im Baugebiet Mirskofen Süd – Teil III“ unter Einarbeitung der vorstehend gefassten Einzelbeschlüsse zu.