Sitzung: 13.04.2022 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Vorhaben.
Werbeanlagen - insbesondere solche, die auf die freie Strecke der Bundesstraße in Richtung Norden wirken - dürfen den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs). Beleuchtete Werbeanlagen sind so einzurichten, dass die Leuchtstärke reduziert werden kann, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich wird.