Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Ansichtsfläche der Dachgauben und der Freiflächenstellplätze, die sich ganz bzw. teilweise außerhalb der festgesetzten Flächen für Garagen Carports und Stellplätze befinden, wird zugestimmt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrt zu den Freiflächenstellplätzen über das angrenzende Flurstück 114/36, Gemarkung Essenbach, erfolgt.

Eine Absichtserklärung des Grundeigentümers der Fl.Nr. 114/36 zur Übernahme eines

Geh- und Fahrtrechts liegt vor. Mit Einreichung des Bauantrages ist ein entsprechendes notarielles Geh- und Fahrtrecht vorzulegen.