Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen gemäß der aktuellen Satzung des Marktes Essenbach über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) wird zugestimmt.