Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl und 5 Freiflächenstellplätzen, die sich außerhalb der Umgrenzung der Fläche für mögliche Stellplätze befinden, wird zugestimmt.