Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Dachform und Dachneigung mit der Garage/Abstellraum und dem WC Anbau wird zugestimmt.

Die geöffnete Tür des Behinderten-WC darf nicht in die öffentliche Fläche (Gehweg) ragen.