Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Eine notarielle Dienstbarkeit für ein Geh- und Fahrtrecht und Leitungsrecht zugunsten der

Fl.Nr. 184/2, Gemarkung Essenbach sowie eine begleitende Erklärung des Berechtigten gegenüber dem Landratsamt, in der er sich verpflichtet, die Grunddienstbarkeit nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde zu löschen und diese Verpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger weiterzugeben, liegt vor.