Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Änderung des Standortes der Doppelgarage von der Nordwestseite an die Nordostseite mit Überschreitung der Baugrenze und des Freiflächenstellplatzes, der sich außerhalb der Umgrenzung von möglichen Flächen für Stellplätze befindet, wird zugestimmt.