Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen wird zugestimmt.

 

Marktgemeinderatsmitglied Braun hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.