Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Waldabstandsfläche mit dem geplanten Wohnhausanbau, der Errichtung des Stellplatzes außerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze und der abweichenden Dachform sowie Dachneigung wird zugestimmt.