Sitzung: 15.03.2022 Marktgemeinderat
Beschluss: 0:20
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.
Eine baurechtliche Privilegierung im Außenbereich ist nicht erkennbar.
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Beschussantrag abgelehnt.)
Beschluss: 20:0
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des
Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt
Landshut