Beschluss:  0:20

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben ab.

Eine baurechtliche Privilegierung im Außenbereich ist nicht erkennbar.

 

(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Beschussantrag abgelehnt.)

 

Beschluss: 20:0

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut