Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Die Kosten für die Errichtung eines Revisionsschachtes für einen 2. Kanalanschluss

tragen die Antragsteller, hierzu liegt bereits eine Kostenübernahme-Vereinbarung vor.

Im Bereich der geplanten Garagenzufahrt und des Freiflächenstellplatzes befinden sich ein Stromverteilerkasten der ÜZW und ein Oberflurhydrant des Wasserzweckverbandes Ohu, die zu versetzen sind. Die Kosten hierfür haben die Antragsteller zu tragen.