Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Länge des Zwerchgiebels von max. 1/3 der Hauslänge, der Überschreitung der zulässigen Länge der Vorbauten von max. 2/3 der Fassadenlänge mit dem Zwerchgiebel und der Terrassenüberdachung, der Überschreitung der Baugrenze mit der Doppelgarage und der Errichtung von 3 Freiflächenstellplätzen außerhalb der Umgrenzung von möglichen Flächen für Stellplätze wird zugestimmt.

 

Marktgemeinderatsmitglied Hanglberger hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.