Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Anzahl der Wohneinheiten, der Überschreitung der Höhe des Kniestocks,

der Überschreitung der Baugrenze, der Nichteinhaltung des Stauraumes vor Garagen,

der Errichtung von zwei Freiflächenstellplätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,

der Unterschreitung der Dachneigung und der Überschreitung der Wandhöhe wird zugestimmt.