Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Der Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Essenbach hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächentiefe mit der Maschinenhalle wird zugestimmt.

Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.