Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der Errichtung von Doppeldachgauben mit Überschreitung der Ansichtsfläche, der Unterschreitung des Abstandes zum Ortgang und der Errichtung von zwei Freiflächenstellplätzen die sich außerhalb festgesetzten Flächen für Stellplätze befinden, wird zugestimmt.