Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben. Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bauvorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.

Kosten für die Herstellung der Zufahrt sowie eventuelle Änderungen an der bestehenden Grabenverrohrung sind von den Bauherren zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung ist auszufertigen.