Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen mit dem geplanten Wohnhausanbau und dem Carport, der Errichtung von Stellplätzen die sich außerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze befinden, der Überschreitung mit der Zahl der Vollgeschosse, der Überschreitung der Wandhöhe, der Unterschreitung des Seitenverhältnisses und der abweichenden Dachform

und Dachneigung wird zugestimmt.

Der Entwässerungsplan ist nachzureichen.