Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf isolierte Befreiung.

Der Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden

Art- und Nutzung mit Zweckbestimmung Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke im Segment Lebensmitteldiscounter im Sondergebiet SO1, wird zugestimmt.

Die Zulieferzeiten für den Be- und Entladeverkehr der DHL-Packstation sind entsprechend

dem Bebauungsplan auf den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschränkt und zwingend einzuhalten. Die Nutzung des Kundenparkplatzes ist außerhalb der Kundenöffnungszeiten zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr unzulässig.