Sitzung: 21.12.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf isolierte Befreiung.
Der Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden
Art- und Nutzung mit Zweckbestimmung Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke im Segment Lebensmitteldiscounter im Sondergebiet SO1, wird zugestimmt.
Die Zulieferzeiten für den Be- und Entladeverkehr der DHL-Packstation sind entsprechend
dem Bebauungsplan auf den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr beschränkt und zwingend einzuhalten. Die Nutzung des Kundenparkplatzes ist außerhalb der Kundenöffnungszeiten zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr unzulässig.