Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der abweichenden Zahl der Vollgeschosse für eine 2. Wohneinheit im Obergeschoss, der Überschreitung der Traufhöhe, der Überschreitung der GFZ und der Anordnung von

4 Freiflächenstellplätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen für private Stellplätze, wird zugestimmt. Im Bereich der geplanten Freiflächenstellplätze ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen.

Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.

 

Marktgemeinderatsmitglied Sellmer hat als persönlich Beteiligter an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.