Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze, der abweichenden Dachform, der Überschreitung der zulässigen GFZ sowie der Anordnung von Stellplätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen für Garagen, Carport und Stellplätze, wird zugestimmt.