Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Damit die Erschließung des Grundstücks Fl.Nr. 106 der Gemarkung Altheim künftig im Grundbuch gesichert ist, ist ein entsprechendes Geh- und Fahrtrecht sowie ein Leitungsrecht über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 103/6 zugunsten der Fl.Nr. 106 notariell zu beantragen.

Die Verkehrssicherungspflicht für die Zufahrt auf Fl.Nr. 103/6, Gemarkung Altheim, geht

auf den Eigentümer der Fl.Nr. 106 der Gemarkung Altheim über und ist im Notarvertrag mit aufzunehmen.