Beschluss:

Zur Klarstellung wird festgelegt, Reiheneinzelhäuser mit 1 Wohneinheit für die Berechnung des Stellplatzbedarfes bei den Einfamilienhäusern aufzunehmen (in Nr. 1.1 der Anlage zur Satzung).

 

Unter Aufhebung des Beschlusses vom 09.11.2021 beschließt der Marktgemeinderat die in der Anlage beigefügte neugefasste Satzung über die Anzahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung) vom 23.11.2021.