Beschluss:

In Ergänzung der Entwurfsvorlage wird in Nr. 1.2 der Anlage zur Satzung (Zwei- und Mehrfamilienhäuser) folgender Zusatz aufgenommen:

 

„ab 6 Wohneinheiten: Zuschlag von 10 % der erforderlichen Stellplatzzahl als Besucherstellplätze“

 

Der Marktgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anzahl, Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung) mit der vorgenannten Ergänzung.