Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung von § 3 Abs. 5 der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen (Stellplatzsatzung) des Marktes Essenbach in der ab 01.07.2016 gültigen Fassung

hinsichtlich der Errichtung einer Garage mit Flachdach wird zugestimmt.

Im Bereich der geplanten Zufahrt ist eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich.

Die Kosten hierfür hat der Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Kostenübernahme-Vereinbarung ist auszufertigen.