Sitzung: 09.11.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Vorhabens nach § 35 BauGB obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.