Zu diesem TOP war Herr Emmel vom Büro EGL beratend anwesend und stand für Fragen zur Verfügung.

 

Beschluss:

 

Zu I. Abwägung der Anregungen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.

 

Zu II. Abwägung der Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:

Der Marktgemeinderat beschließt die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt.

Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ – Deckblatt Nr. 1 wird entsprechend dem Entwurf vom 03.08.2021 inkl. der redaktionellen Ergänzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 4 Abs. 2 BayNatschG als Satzung beschlossen.

Der Plan erhält das Fassungsdatum vom 26.10.2021.  Der Bebauungsplan mit den Anlagen ist Gegenstand dieses Beschlusses.

 

Marktgemeinderatsmitglied Hanglberger hat als persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.