Sitzung: 26.10.2021 Marktgemeinderat
Zu diesem TOP war Herr Emmel vom Büro EGL beratend anwesend
und stand für Fragen zur Verfügung.
Beschluss:
Zu I. Abwägung der Anregungen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB:
Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Rahmen der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Zu II. Abwägung der
Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB:
Der Marktgemeinderat beschließt die Abwägungen der
eingegangenen Stellungnahmen wie dargestellt.
Die Änderung des Bebauungs- und
Grünordnungsplans „Westlich der Ziegelei“ – Deckblatt Nr. 1 wird
entsprechend dem Entwurf vom 03.08.2021 inkl. der redaktionellen Ergänzungen
gem. § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO sowie Art. 4 Abs. 2
BayNatschG als Satzung beschlossen.
Der Plan erhält das Fassungsdatum vom
26.10.2021. Der Bebauungsplan mit den
Anlagen ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Marktgemeinderatsmitglied Hanglberger hat als
persönlich Beteiligte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.