Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen mit beiden Wohnhäusern, der Überschreitung der Traufhöhe mit beiden Wohnhäusern, der Errichtung von Freiflächenstellplätzen statt der im Bebauungsplan angeordneten Flächen für Garagen und der Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen für Garagen wird zugestimmt.

 

Im Bereich der geplanten Zufahrten ist jeweils eine Gehweg- und Hochbordabsenkung erforderlich. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Es ist eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung auszufertigen.

Weiterhin befinden sich im Bereich der geplanten Zufahrten jeweils eine Straßenlaterne. Diese sind auf Kosten des Antragstellers durch die ÜZW zu versetzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Teilung des Grundstücks eine

Abstandflächenübernahme erforderlich ist.