Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Der Abweichung hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen gemäß der Satzung des Marktes Essenbach über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Abstandflächensatzung) in der gültigen Fassung ab 11.03.2021 wird zugestimmt.

Die Auflagen bezüglich des Brandschutzes werden in das Ermessen der Fachbehörden gestellt.