Beschluss:

Der Markt Essenbach erhebt Einwendungen gegen die Schließung der beiden Bahnübergänge.

Die Schließung der Bahnübergänge verursacht bei den betroffenen Landwirten eine unzumutbare Verschlechterung der wirtschaftlich sinnvollen Bewirtschaftung der Ackerflächen. Die sich aus der Schließung ergebenden Umwege betragen zum Teil bis zu 1,5 km, was einen enormen Anstieg des Zeitaufwandes beinhaltet. Außerdem wird das in den letzten Jahren aufgrund des Mautausweichverkehrs enorm erhöhte Verkehrsaufkommen auf der Staatsstraße weiter ansteigen. Diese Umstände können von den Landwirten und den Anwohnern der St 2074 nicht hingenommen werden.

Die Bahnübergänge werden nicht nur durch die Landwirte genutzt, sondern auch von den übrigen Bürgern. Der Bereich nördlich der Bahnlinie dient vielen traditionell zur Freizeitgestaltung und ist daher unverzichtbar.

Im Wege des Flurbereinigungsverfahren zum Neubau der A 92 wurde der Bereich nördlich der Bahnlinie völlig neu überplant. Das Wegenetz wurde neu geschaffen und auf die bestehenden Bahnübergänge abgestimmt. Für die Verlängerung der Kastlstraße errichtete man extra eine neue Brücke über die A 92, die durch die Schließung ihre Funktion verliert.

Durch den Bahnübergang an der Kastlstraße wird das nördlich der Bahnlinie liegende Anwesen Kastlstraße 32, Unterahrain, Fl.Nr. 1044, Gemarkung Oberwattenbach der Eheleute Winner erschlossen. Eine Schließung des Bahnüberganges würde eine unbillige Härte für die Eigentümer darstellen. Der Ausbau des Ersatzweges entlang der Bahnlinie stellt keinen annehmbaren Ersatz für die jetzige Erschließungsstraße dar, auch wenn eine Asphaltierung geplant ist. Der ca. 700 m lange Ersatzweg wäre unbeleuchtet und ständig durch den landwirtschaftlichen Verkehr stark verschmutzt, somit verkehrssicherheitstechnisch unverantwortlich. Die Zufahrt über diesen Weg ist den Eheleuten Winner nicht zumutbar.

Sollte die Schließung der Bahnübergänge nicht verhindert werden können, wird ein Ersatzweg mit einer Bahnüberführung zwischen den beiden Bahnübergängen wie vorgelegt gefordert. Hiermit könnten die Grundstücke nördlich der Bahnlinie, vor allem das Wohnhaus Kastlstraße 32, in einer annehmbaren Weise wieder erschlossen werden.

 

 

 


Für den Beschluss:  22

Gegen den Beschluss: 0

Anwesend: 22: