Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben.

Den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen, der Überschreitung der zulässigen GRZ und GFZ,

der Überschreitung der Wandhöhe, der Überschreitung der Sockelhöhe und der abweichenden Dachneigung wird zugestimmt.

Auf die Nähe landwirtschaftlicher Betriebe wird hingewiesen.