Sitzung: 23.09.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid ab.
Der Baukörper fügt sich aufgrund der Wandhöhe von 7,75 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Grenzbebauung) städtebaulich nicht in die Eigenart der näheren
Umgebung ein.