Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid ab.

Der Baukörper fügt sich aufgrund der Wandhöhe von 7,75 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche (Grenzbebauung) städtebaulich nicht in die Eigenart der näheren

Umgebung ein.