Sitzung: 12.10.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens mit Maschinen- und Baumaterialunterstand nach
§ 35 BauGB (Außenbereich) obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.