Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens mit Maschinen- und Baumaterialunterstand nach

§ 35 BauGB (Außenbereich) obliegt zuständigkeitshalber dem Landratsamt Landshut.